Hier findet Ihr verschiedene Fragen, die im Zuge der Vorbereitung auf die Fischerei-Prüfung immer wieder aufkommen:
- Wie lerne ich am besten für das Bestehen der Fischerprüfung?
A. Präsenzkurs
Der Grundstock für den Prüfungsstoff wird mit Sicherheit durch Anwesenheit und Mitarbeit im Präsenzunterricht gelegt. Wir empfehlen die Heintges Lehr und Lernmappe „Sicher durch die Fischerprüfung“
B. Bücher, Apps
C. Praktisches Angeln – Lernen durch Erfahrung - Wie lange dauert die Fortbildung zum Fischereischein?
Der Regelkurs läuft von Anfang November bis Mitte Februar des Folgejahres.
Im Kurs enthalten sind mindestens 3 Samstage, die frei wählbar sind. An diesen Samstagen wird das Schlachten von Fischen gelehrt. Desweiteren werden Tipps und Kniffe gegeben, wenn es um das Zubereiten bzw. Verfeinern unseres Lebensmittels Fisch geht. Ein kleiner Einblick in die wichtigsten Angelknoten (Knotenkunde) rundet diese Praxis-Samstag ab. Der Kursleiter und seine Helfer stehen nach dem Kurs gerne für praktische Anwendungen am Angelgerät und an dem Lebensmittel Fisch zur Verfügung. - Wie wird die Prüfung abgenommen?
Die Prüfung findet in einem ausgewählten Computerraum statt. Für unseren Kurs wird es in der Regel das Bildungszentrum Traunstein der Handwerkskammer für München und Oberbayern sein. Der Prüfungstermin wird in Abstimmung des Kurses getroffen. Der angepeilte Prüfungstermin ist Mitte März. - Wie viele Fragen kommen in der Prüfung auf mich zu?
Die Prüfung besteht aus 60 Fragen die in 5 Fachgebiete aufgeteilt sind. Bei den Fragen handelt es sich um Multiple Choice-Fragen. Es stehen 3 Antworten zur Verfügung. Nur eine der Antworten ist richtig. - Wann habe ich die Prüfung bestanden? Wann bin ich durchgefallen?
Die Prüfung wurde nicht bestanden, wenn die Gesamtfehlerzahl von 15 überschritten wird. Die Prüfung wurde nicht bestanden wenn in einem Fachgebiet mehr als 50 % (6 Fragen pro Fachgebier) falsch beantwortet wurden - Welche Erlaubnisse benötige ich in Bayern, um an einem Gewässer zu Angeln?
Die Grundvoraussetzung um in Bayern angeln zu dürfen ist eine gültiger Fischereischein (Erhalt nach bestandener Fischerprüfung) und ein gültiger Fischereierlaubnisschein.