Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil

Der theoretische Teil umfasst die Fächer:

  1. Fischkunde
  2. Gewässerkunde
  3. Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
  4. Angelgeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
  5. Rechtsvorschriften

Im praktischen Teil werden gelehrt:

  1. Übungen im Binden von Knoten
  2. Kontrolle von Angelgeräten vor dem Einsatz
  3. Praktische Übungen im Zusammenstellen verschiedener Angelgeräte(-methoden)
  4. Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische
  5. Behandlung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen
  6. Hältern von Fischen
  7. Praktische Übungen zum Töten und Schlachten von Fischen
  8. Verwertung von Fischen

Theoretische Ausbildung:

Allgemeine Fischkunde:
Zoologische Einteilung der Fische, Körperformen und -bau der Fische, Körperorgane der Fische, Sinnesorgane der Fische, Laichverhalten und -wanderungen

Spezielle Fischkunde:
Beschreibung der heimischen Süßwasserfische, Krebse und Muscheln anhand prägnanter Merkmale

Gewässerkunde:
Physikalische, chemische und biologische Eigenschaften der Gewässer, verschiedene Ge-wässerregionen, Pflanzen am und im Gewässer, Tiere am und im Gewässer

Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege:
Grundlagen der Fischhege und Fischbewirtschaftung, spezielle Maßnahmen zur Fischhege,,
Biotopschutz, Krankheiten bei Fischen und Krebsen, Maßnahmen bei Gewässerverunreinigung und Fischsterben

Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische:
Angelruten, -rollen, -schnüre, Vorfächer, Haken, Posen, Wirbek, sonst. Zubehör,
künstliche und natürliche Köder, Fangmethoden

Rechtsvorschriften:
Fischereirecht (Bayer. Fischereigesetz, Ausführungsverordnung zum Bayer. Fischereigesetz, Verwaltungsvorschriften zum Fischereirecht)
Tierschutzrecht (Tierschutzgesetz, Verordnung über das Schlachten von Fischen)
Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz, Bayer. Wassergesetz)
Naturschutzrecht (Internationale und nationale Vorschriften)
Jagdrechtliche Vorschriften
Strafrechtliche Bestimmungen (Fisch und Jagdwilderei, Gewässerverschmutzungen)
Waffenrecht (verbotene Gegenstände, Messer, Waffen)
Straßen und Wegerecht im Rahmen der Fischereiausübung