Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil
Der theoretische Teil umfasst die Fächer:
- Fischkunde
- Gewässerkunde
- Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
- Angelgeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
- Rechtsvorschriften
Im praktischen Teil werden gelehrt:
- Übungen im Binden von Knoten
- Kontrolle von Angelgeräten vor dem Einsatz
- Praktische Übungen im Zusammenstellen verschiedener Angelgeräte(-methoden)
- Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische
- Behandlung von Fischen, die zurückgesetzt werden sollen
- Hältern von Fischen
- Praktische Übungen zum Töten und Schlachten von Fischen
- Verwertung von Fischen
Theoretische Ausbildung:
Allgemeine Fischkunde:
Zoologische Einteilung der Fische, Körperformen und -bau der Fische, Körperorgane der Fische, Sinnesorgane der Fische, Laichverhalten und -wanderungen
Spezielle Fischkunde:
Beschreibung der heimischen Süßwasserfische, Krebse und Muscheln anhand prägnanter Merkmale
Gewässerkunde:
Physikalische, chemische und biologische Eigenschaften der Gewässer, verschiedene Ge-wässerregionen, Pflanzen am und im Gewässer, Tiere am und im Gewässer
Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege:
Grundlagen der Fischhege und Fischbewirtschaftung, spezielle Maßnahmen zur Fischhege,,
Biotopschutz, Krankheiten bei Fischen und Krebsen, Maßnahmen bei Gewässerverunreinigung und Fischsterben
Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische:
Angelruten, -rollen, -schnüre, Vorfächer, Haken, Posen, Wirbek, sonst. Zubehör,
künstliche und natürliche Köder, Fangmethoden
Rechtsvorschriften:
Fischereirecht (Bayer. Fischereigesetz, Ausführungsverordnung zum Bayer. Fischereigesetz, Verwaltungsvorschriften zum Fischereirecht)
Tierschutzrecht (Tierschutzgesetz, Verordnung über das Schlachten von Fischen)
Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz, Bayer. Wassergesetz)
Naturschutzrecht (Internationale und nationale Vorschriften)
Jagdrechtliche Vorschriften
Strafrechtliche Bestimmungen (Fisch und Jagdwilderei, Gewässerverschmutzungen)
Waffenrecht (verbotene Gegenstände, Messer, Waffen)
Straßen und Wegerecht im Rahmen der Fischereiausübung